AGB
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen bestimmt. Sie gelten für alle zwischen Aljoscha Knaust Software & EDV (AN) und dem Auftraggeber (AG) geschlossenen Verträge zur Erbringung von online Dienstleistungen (Cloudservices).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten nur dann Wirkung, wenn diesen zuvor durch den AN schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Sämtliche Änderungen bedürfen für ihre Geltung der Schriftform. Der AN ist berechtigt, jederzeit diese Bedingungen mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen zu ändern. Der AG ist in dieser Frist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit dem AN zum Ende der Vorlaufzeit zu kündigen.
2. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Erfüllungsort
2.1 Vertragsbestandteile sind die auf der Webseite jeweils veröffentlichte Leistungsbeschreibung, die bei der Anmeldung getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Ein Vertrag kommt erst – sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderweitig vereinbart – mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande, jedoch spätestens mit Bereitstellung eines Accounts zur Verwaltung der Cloudservices durch den AN.
2.3 Der AN kann Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen.
2.4 Erfüllungsort ist 18528 Ralswiek.
3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung der Leistungen erfolgt zu der jeweils aktuellen Preisliste.
3.2 Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt monatlich, rückwirkend auf Basis der tatsächlichen Leistung. Maßgeblich sind hier die im Kundenportal einsehbaren Leistungszähler. Hegt der AG Zweifel an der Korrektheit von berechneten Leistungen, ist dieses unmittelbar nach Bekanntwerden, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, durch den AG zu rügen.
3.3 Findet eine Bezahlung auf Rechnungs statt, so sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
3.4 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, anzusetzenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.5 Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, erhält der AN das Recht, die weitere Leistungserbringung frühestens 4 Wochen nach Eintreten des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge einzustellen.
3.6 Der AG ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen sowie zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
4. Nutzungsrechte
4.1 Der AG erhält vom AN ggf. Zugriff auf selbst entwickelte oder extern bezogene Softwarekomponenten. Der AG darf die so zur Verfügung gestellte Software nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen nutzen.
4.2 Der AG erwirbt für die Dauer der vertraglichen Nutzung ein nicht exklusives Nutzungsrecht der kompilierten Software. Weitergehende Rechte erhält der AG nicht.
4.3 Der AG darf die Web- App, die Cloud Software oder sonstige im Rahmen einer Dienstleistung überlassenen Programme nur verwenden oder vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist. Der AN behält sich vor, Programme und Hardware nach billigem Ermessen durch entsprechende Alternativen zu ersetzen.
5.4 Der AG gewährleistet, durch seine Nutzung keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Er verpflichtet sich, den AN von jeder Inanspruchnahme durch Dritte aus Schutzrechtsverletzungen freizuhalten und jeden ihm entstehenden Schaden zu ersetzen.
5. Hauptleistungspflichten, Verfügbarkeit und Service
5.1 AG und AN sind sich einig, dass der Einsatz von EDV Systemen keine permanente Verfügbarkeit ermöglichen kann. Daher wird auch keine permanente Verfügbarkeit vereinbart.
5.2 Der AN sorgt dafür, dass die jeweils aktuellen Anforderungen and die Verfügbarkeit eingehalten werden. Der AN wird in diesem Zusammenhang alle zumutbaren Maßnahmen treffen um die vereinbarte Servicequalität einzuhalten.
5.3 Dem AG ist bekannt, dass die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen durch ein geteiltes System erbracht werden, welches auch durch andere Kunden des AN genutzt wird. Der AN ist daher berechtigt, die Leistungen für den AG temporär ganz oder teilweise einzuschränken, sofern sein Handeln die Gesamtleistungsfähigkeit oder -stabilität beeinträchtigt. Gleiches gilt auch, wenn der AG die zur Verfügung gestellten Leistungen zweckfrend, sittenwidrig oder gesetzeswidrig verwendet.
5.4 Der AN betreibt die für die Leistungserbringung notwendige Infrastruktur in einem oder mehreren deutschen, nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren. Ist die Verfügbarkeit aufgrund eines Ausfalls einer zentralen Komponente eines dieser Rechenzentren beeinträchtigt, ist dieses als höhere Gewalt nicht dem Verantwortungsbereich des AN zuzuordnen, es sei denn, er hätte aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Eintreten rechnen müssen.
6. Haftung
6.1 Der AG verpflichtet sich vor der Inbetriebnahme der durch den AN bereitgestellten Anwendung diese im Rahmen einer Funktionskontrolle auf ihre Tauglichkeit für den bestimmten Einsatzzwekc zu überprüfen.
6.2 Der AN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der AN – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 10% des typischen, bisher durch den AG gezahlten, Monatsbetrages.
6.4 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
6.5 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
6.6 Soweit die Haftung entsprechend der vorgenannten Sätze ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des AN.
6.7 AG und AN haften einander nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit deren Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Unter „höherer Gewalt“ sind insbesondere Kriege, Bürgerkriege, Katastrophen, Terrorakte, Epidemien, Quarantäne, sowie Regierungsmaßnahmen die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien sind, zu verstehen. Als höhere Gewalt zählen auch Cyber Angriffe, die mit vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können.
7. Vertraulichkeit
7.1 AG und AN sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse „vertrauliche Informationen“ erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
7.2 Der AN verpflichtet sich zudem, an ihn übermittelte Dokumente nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu verarbeiten und zu übermitteln.
7.3 Richtet der AG externe Verbindungen in der Software des AN ein, so ist der AG selbst für die Vertraulichkeit des Übertragungszieles und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze verantwortlich.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Jede Leistung kann, sofern nicht in der entsprechenden Leistungsbeschreibung anders vereinbart, durch den AG jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
8.2 Jede Leistung kann, sofern nicht in der entsprechenden Leistungsbeschreibung anders vereinbart, durch den AN jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.
8.4 Der AN behält sich das Recht vor die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise ohne Nennung von Gründen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Hierfür gilt eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende.
8.5 Die Kündigung des gesamten Vertrages oder einzelner Leistungen erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über das Online- Verwaltungssystem, über welches die Leistung gebucht wurde.
9. Datenschutz
9.1 Die Details zum Datenschutz werden in einer separaten Datenschutzvereinbarung bzw. -erklärung vereinbart.
10. Sonstiges
10.1 AG können Ansprüche gegen den AN nur mit schriftlicher Zustimmung des AN abtreten.
10.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, ist für beide Teile Lemgo.
10.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. In einem solchen Fall vereinbaren die Vertragspartner, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die er ursprünglichen Intention am nähesten kommt.